Landesnahverkehrsplan: 15-Min-Takt beim RE1 Berlin-Frankfurt (Oder)
07.09.2023
Die Landesregierung hat heute mit der Zustimmung zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes und zum überarbeiteten Landesnahverkehrsplan 2023-2027 die Grundlagen für eine zukunftsfähige Mobilität in Brandenburg gelegt. Mit dem von Infrastruktur-minister Guido Beermann vorgelegten Mobilitätsgesetz soll der rechtliche Rahmen für eine klimaverträgliche und sozial gerechte Mobilität in allen Teilen des Landes gesetzt werden. Der Landes-nahverkehrsplan (LNVP) gilt als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Schienen-personennahverkehrs in Brandenburg. Vorausgegangen war dem LNVP eine breite Öffentlichkeits-beteiligung unter Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.
Bild: (C) MIL
Der Entwurf für das Brandenburger Mobilitätsgesetz geht jetzt in den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung. Das Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung folgte dem Dialogprozess mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt“ im Auftrag des Landtags, der Mitte Juli mit der Übergabe eines Mobilitätsgesetzentwurfes abgeschlossen worden ist. Das Mobilitätsgesetz verankert erstmals die verkehrspolitischen Ziele des Landes in einem zukunftsorientierten Gesetz.
Dabei soll vor allem der Anteil des Umweltverbundes, bestehend aus Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr, unter Beachtung der Finanzierungsmöglichkeiten und der Klimaschutzziele bis 2030 von heute 42 auf 60 Prozent erhöht werden und dem Umweltverbund Vorrang vor anderen Mobilitätsformen eingeräumt werden. Zur besseren Erschließung der ländlichen Räume soll im Rahmen der Umsetzung des Landesnahverkehrsplans ein Vorschlag für ein landesweites Netz von Bahn und Bus unter Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger erarbeitet werden. Mehr attraktive Angebote sollen die Bürgerinnen und Bürger motivieren, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Das Auto – in Zukunft klimaneutral betrieben – wird weiterhin im Flächenland Brandenburg eine wichtige Bedeutung für die Mobilität des Einzelnen haben, insbesondere dort, wo der Umweltverbund an praktische Grenzen stößt. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist zudem das Ziel „Vision Zero“, um die Zahl der Verkehrsopfer kontinuierlich zu reduzieren. Insbesondere soll die Verkehrssicherheit für die „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmenden im Rad- und Fußverkehr erhöht werden.
Der Landesnahverkehrsplan hat als planerische Grundlage eine große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Brandenburg. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hatte im Mai 2022 den ersten Entwurf für den Landesnahverkehrsplan 2023-2027 vorgelegt. Im Zeitraum vom 10. Mai bis 21. Juni 2022 fand eine umfassende und erstmals vollständig digital durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Insgesamt wurden rund 3.200 Einwendungen von Institutionen wie Verbänden und Kommunen eingereicht. Von den daraus abgeleiteten rund 2.200 Forderungen und Vorschlägen konnten insgesamt rund 600 berücksichtigt werden.
Verkehrsminister Guido Beermann: „In Anbetracht der dynamischen Verkehrsentwicklung in der Hauptstadtregion ist eine Anpassung der Verkehrsplanung notwendig. Mit der niedrigschwelligen digitalen Beteiligungsplattform haben wir eine breite Öffentlichkeit erreicht – dies zeigt die hohe Zahl der Stellungnahmen. Neben der Planung, das SPNV-Angebot bis Ende 2027 um 27 Prozent zu erhöhen, haben wir nochmals weitere Verbesserungen im Perspektivnetz 2030+ eingearbeitet. Zukünftig ist dort ein 15 Minuten-Takt zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) vorgesehen. Auf den Strecken Ludwigsfelde nach Jüterbog und von Königs Wusterhausen nach Cottbus sind 20-Minuten-Takte in der Perspektivplanung. Das wären S-Bahn-Takte im Regionalverkehr für den ländlichen Raum. Voraussetzung ist hier, dass der Bund seiner Finanzierungs-verantwortung gerecht wird, und die dafür notwendigen Regionalisierungs-mittel, wie von allen Ländern gefordert, substantiell erhöht.“
Neben zahlreichen fachlich-redaktionellen Änderungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere folgende Anpassungen erfolgt:
- 7 Erweiterungen im langfristigen Planungszeitraum über das Jahr 2027 hinaus (SPNV-Perspektivnetz 2030+)
- o 15-Min-Takt Berlin – Frankfurt (Oder) statt nur bis Fürstenwalde (Spree)
- o 20-Min-Takt Ludwigsfelde – Jüterbog statt 30-Min-Takt
- o 20-Min-Takt Königs Wusterhausen – Cottbus Hbf statt nur bis Groß Köris
- o 30-Min-Takt Nauen nach Wittenberge statt nur bis Neustadt (Dosse)
- o 30-Min-Takt Königs Wusterhausen - Storkow (Mark)
- o 120-Min-Takt Senftenberg – Hosena (– Kamenz – Dresden Hbf) (neue Verbindung)
- o 120-Min-Takt Spremberg – Hoyerswerda (– Kamenz – Dresden Hbf) (neue Verbindung)
- o 120-Min-Takt Potsdam Hbf – Hennigsdorf (b Berlin) – Oranienburg am Wochenende
- Festschreibung der Untersuchung langfristig tragbarer Zukunftskonzepte auf den Linien RB73/74 (Prignitz) und RB 63 (Joachimsthal-Templin).
- Prüfung und Umsetzung von Anpassungsnotwendigkeiten binnen eines Jahres nach Beschluss des Mobilitätsgesetzes.
Landesnahverkehrsplan zum Download:
- Kurzfassung LNVP 2023-2027 ↗
- Langfassung LNVP 2023-2027 ↗
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